Hilfen zur Erziehung
nach § 27 ff KJHG

Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung des JAM e.V. beinhalten einen Großteil der in §27 ff  KJHG aufgeführten Hilfeangebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien.

In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirkssozialarbeiter/innen des Fachgebietes Jugend und Schulen werden die Hilfen jedoch so flexibel wie möglich eingesetzt bzw. neue Hilfeformen entwickelt, um optimal auf die Bedürfnisse des Einzelfalles reagieren zu können.

Dazu gehört, dass die Arbeit des Fachbereiches Ambulante Hilfen zur Erziehung mit anderen Fachbereichen innerhalb des JAM e.V. vernetzt werden kann und sich so vielfältige Integrationsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und deren Familien bieten, die sich nach unseren Erfahrungen sehr positiv auf die Arbeit mit den Familien auswirken.

Hier soll kurz auf die einzelnen Hilfeformen, ihre Besonderheiten im JAM e.V. sowie auf die Vernetzungsmöglichkeiten  der einzelnen Fachbereiche eingegangen werden.